Forderung: Ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung.

Entschließungsantrag: Der Entschließungsantrag sieht bis Ende Juni 2021 das Vorlegen einer Studie vor, in der Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz aufgezeigt werden sollen.

Forderung: Stopp klimaschädlicher Treibhausgase:

  • ein verbindliches, wissenschaftliches CO2-Budget im Klimaschutz
  • ein Klimarechnungshof, der die Einhaltung des CO2-Budgets prüft
  • ein Klimacheck neuer und bestehender Gesetze

Entschließungsantrag: Im Antrag werden die Punkte aus dem Regierungsprogramm hinsichtlich CO2-Budgets und Reduktionspfaden leider nicht konkretisiert. Die Ankündigungen decken sich Großteils mit den Formulierungen aus dem Regierungsprogramm.

Selbiges gilt für den Klimacheck.

Bezüglich einer neuen Institution, die die Einhaltung der Klimaziele überprüfen soll, wird der Antrag sehr konkret: Vorgesehen ist die verfassungsrechtliche Verankerung eines wissenschaftlichen Klimabeirats, der die Einhaltung des CO2-Budgets überprüft, und bei Verfehlungen konkrete Empfehlungen für zusätzliche Maßnahmen ausspricht. Dieses Gremium soll auch den Klimacheck durchführen und die neu geschaffenen Bürger*innenräte unterstützen.

Außerdem soll geprüft werden, ob der Budgetdienst des Nationalrats mit neuen Aufgaben hinsichtlich der Überprüfung und möglichst kosteneffizienten Erreichung der Klimaziele betraut werden kann.

Beide Gremien würden sehr nahe an den vom Klimavolksbegehren gewünschten Klimarechnungshof herankommen.

Forderung: Ökosoziale Steuerreform

  • Kostenwahrheit und ökosoziale Steuerreform
  • der vollständige Abbau klimaschädlicher Subventionen

Entschließungsantrag: Die ökosoziale Steuerreform wird im Antrag zwar erwähnt, jedoch gehen die Formulierungen nicht über das Regierungsprogramm hinaus. Die Einführung und Vorstellung von langfristigen Konzepten zur CO2-Bepreisung lassen damit weiter auf sich warten.

Jedoch soll nun bis Juli 2021 eine Studie über alle klimaschädlichen Subventionen in Auftrag gegeben werden, die auch Pfade zur Abschaffung bzw. Ökologisierung dieser aufzeigen soll. Die endgültige Abschaffung bzw. schrittweise Reduktion soll schließlich gemeinsam mit den Ländern beschlossen werden.

Forderung: Mobilität und Energie nachhaltig machen:

  • eine flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität
  • eine garantierte Finanzierung der Energiewende

Entschließungsantrag: Die im Zuge der Corona-Hilfen für die Jahre 2021 und 2022 eingeführte Klimaschutz-Milliarde soll bis 2030 weitergeführt werden.

Im Entschließungsantrag finden sich kaum neue große Maßnahmen, wie der Verkehr und die Energie in Österreich klimaneutral werden sollen. Das 1-2-3 Ticket soll so rasch wie möglich umgesetzt werden. Es finden sich viele kleine Detail-Maßnahmen (LKW-Maut etc.), ansonsten wird hauptsächlich von Anreizen und der Absicht für weitere Förderungsmaßnahmen von klimafreundlicher Mobilität gesprochen.

Forderung: Beteiligung der Bürger*innen ermöglichen

Entschließungsantrag: Es soll ein Klimarat der Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden, der für die Ausarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Zielerreichung der Klimaneutralität bis 2040 verantwortlich ist. Der Rat soll bereits Mitte 2021 das erste Mal zusammentreten und sich aus mindestens 100 repräsentativen (Alter, Wohnort, Einkommen etc.) Bürger*innen aus Österreich zusammensetzen.